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Deutsche Kreditwirtschaft stellt bargeldlose Kartenzahlungssystem POZ Ende 2006 ein und setzt auf das Verfahren electronic cash mit Zahlungsgarantie 25.04.2006
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft werden zum 31. Dezember 2006 das bargeldlose Bezahlverfahren POZ (Point-of-Sale ohne Zahlungsgarantie) einstellen. Die deutsche Kreditwirtschaft reagiert hiermit auf die geringe und rückläufige Nachfrage des Handels nach dem POZ-Verfahren. Das Angebot der Kreditwirtschaft wird sich künftig auf die sicheren Bezahlverfahren electronic cash und GeldKarte konzentrieren.
Beim POZ-Verfahren bezahlen Kunden mit der Debitkarte (ec- und Bankkundenkarten) in Kombination mit der Unterschrift. Im Hintergrund erfolgt während des Bezahlvorganges eine Abfrage, ob die Karte als gesperrt gemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, wird eine Lastschrift erstellt. Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung von seinem Girokonto. Die Zahl der Transaktionen und Umsätze dieses Anfang der 90er Jahre ins Leben gerufenen Verfahrens ist im Jahr 2003 um 2,5 Prozent zurückgegangen. Das electronic cash-Verfahren, das auf Debitkarte und PIN basiert, hat mit sieben Prozent einen doppelt so hohen Marktanteil und verzeichnet mit Transaktionszuwächsen von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat die höchste Wachstumsrate der kartengestützten Bezahlverfahren.
Mit der Einstellung des POZ-Verfahrens erreicht die Kreditwirtschaft eine klare Positionierung der Bezahlverfahren auf Basis der Debitkarte. Dem Bezahlverfahren des Handels steht dann das in Sachverständigengutachten als sicher eingestufte electronic cash-Verfahren gegenüber. Der ZKA liegt damit auf der gleichen Linie mit der Forderung der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2004, zur Verhinderung von Missbrauch im Handel nur noch PIN-gestützte Verfahren zu verwenden. Der ZKA weist darauf hin, dass die deutschen Banken und Sparkassen damit die ersten Anbieter einer einfachen und komfortablen Zahlungsmöglichkeit für den europäischen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payment Area – SEPA) sind.
Die Einstellung von POZ wird keine Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der übrigen Systeme haben. Händler, die heute POZ nutzen, können sich sowohl für das elektronische Lastschriftverfahren des Handels als auch für das sichere kreditwirtschaftliche Verfahren electronic cash entscheiden. Um einen langfristigen Übergang zu ermöglichen, hatte die Kreditwirtschaft frühzeitig die Einstellung des POZ-Verfahrens zum 31. Dezember 2006 bekannt gegeben.
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