SepaLastschrift

SEPA-Lastschrift ist ein weit verbreitetes Zahlungssystem, das es ermöglicht, fällige Rechnungsbeträge in Deutschland und anderen SEPA-Teilnehmerstaaten einzuziehen. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  1. SEPA-Lastschriftarten:
  • SEPA-Basis-Lastschrift: Verwendet bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von acht Wochen.
  • SEPA-Firmenlastschrift: Für Unternehmen und Geschäftspartner. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.
  • Beide Arten erfordern ein SEPA-Lastschriftmandat.
  1. SEPA-Lastschriftmandat:
  • Um Geld vom Konto eines Kunden einzuziehen, benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
  • Der Zahlungspflichtige füllt das Mandat aus und gibt die IBAN und (wenn nötig) den BIC an.
  • Bei einem SEPA-Firmen-Lastschriftmandat muss er oder sie das Mandat vor der ersten Lastschriftbelastung bestätigen.
  1. Mandatsreferenz:
  • Ihrem Unternehmen muss jedes SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zuweisen.
  • Diese Referenz wird bei jeder Lastschrift zusammen mit Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben.

Die SEPA-Lastschrift bietet Planungssicherheit und erleichtert das Bezahlen für Ihre Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.


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