SEPA-Lastschrift ist ein weit verbreitetes Zahlungssystem, das es ermöglicht, fällige Rechnungsbeträge in Deutschland und anderen SEPA-Teilnehmerstaaten einzuziehen. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:
- SEPA-Lastschriftarten:
- SEPA-Basis-Lastschrift: Verwendet bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von acht Wochen.
- SEPA-Firmenlastschrift: Für Unternehmen und Geschäftspartner. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.
- Beide Arten erfordern ein SEPA-Lastschriftmandat.
- SEPA-Lastschriftmandat:
- Um Geld vom Konto eines Kunden einzuziehen, benötigen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden.
- Der Zahlungspflichtige füllt das Mandat aus und gibt die IBAN und (wenn nötig) den BIC an.
- Bei einem SEPA-Firmen-Lastschriftmandat muss er oder sie das Mandat vor der ersten Lastschriftbelastung bestätigen.
- Mandatsreferenz:
- Ihrem Unternehmen muss jedes SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zuweisen.
- Diese Referenz wird bei jeder Lastschrift zusammen mit Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer angegeben.
Die SEPA-Lastschrift bietet Planungssicherheit und erleichtert das Bezahlen für Ihre Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner.